Schiessstand und Schiessbetrieb
Die Geschichte der Stadtschützen ist wie bei allen Schiessvereinen eng mit dem Schiessstand, früher »Zihlstatt« genannt, verbunden. In Frauenfeld fand sich der Schiessplatz vor den Mauern der Stadt, auf freiem Feld jenseits der Murgbrücke, eingeschlossen zwischen Murg und der Strasse nach Winterthur und mit Schussrichtung gegen die Murg. Als Schützenunterstand waren kleine Häuschen errichtet, in denen Mitglieder und geladene Gäste der Schiesskunst frönten. Ein eigentliches Schützenhaus gab es somit nicht. In der »Zihlstatt« mit drei Scheiben war es üblich, dass die Zeiger im kleinen Scheibenwall nach Kugeln suchten, währenddem nebenan geschossen wurde. Dass dies immer wieder zu Reklamationen führte und die Schützen zum besseren Zielen angehalten wurden, durfte dabei nicht verwundern. Geschossen wurde auf Kurzdistanzen – wohl auch aufgrund der eher unzuverlässigen Waffen – nach einem sogenannten »Zürcherreglement«, worin als Schussdistanz »200 zimlicher Schritt« und später »552 werchschuh« angegeben wurden. Der Schiessbetrieb war streng geregelt, und für eine Vielzahl von Unkorrektheiten waren Bussen festgelegt, welche jeweils durch den gewählten Schützenmeister einzutreiben waren. Der Schiessbetrieb fand üblicherweise am Sonntagnachmittag statt, wobei es immer um das Ausschiessen von Bar- und Ehrengaben ging. Ausser bei Gästen und Neulingen waren gegenseitiges Helfen und Probeschüsse nicht gestattet. Jeder Schütze hatte mit seiner eigenen Waffe und gut angezogen – mit Hut und Seitengewehr – anzutreten.
Als Waffen standen Handrohre und Hakenbüchsen, später dann Flinten und Musketen zur Verfügung. Es wurde unterschieden zwischen »lebendigem« und »totem« Feuer (Lunte und Schloss). Die Entwicklung ging dann rasch Richtung Feuerschloss, aber um eine Vereinheitlichung entstanden offenbar heftige Dispute. Proteste der Luntenfreunde hatten Erfolg, und der alleinige Gebrauch des Feuerschlosses wurde im Jahre 1755 durch Ratsbeschluss abgelehnt. Die Schützengemeinde um Lätare 1756 beschloss, die Luntenschützen gewähren zu lassen. Dies wohl auch, um Austritte zu vermeiden und den Bestand an Mitgliedern zu halten. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Stutzer eingeführt. Die damit verbesserte Schiesskunst war sowohl für das Schiessen im Rahmen der Schützengesellschaft, wie auch für die Wehrbereitschaft – die Schützen waren ja gleichzeitig immer auch als Soldaten verpflichtet – wichtig.
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